Planausschnitt Testplanung 2019: http://www.zukunft-sternenfeld.ch

Quartierplan Sternenfeld: Testplanung 2019

Am 24. Mai 2019 wurde am Infoanlass der Bevölkerung die «Testplanung Sternenfeld Birsfelden» vorgestellt. Sehr überrascht waren wir als plötzlich auf den Plänen ein neuer Weg ins „Biotop Am Stausee“, auftaucht (Bild oben), obwohl das Gebiet nicht zum Quartierplan-Sternenfeld-Perimeter gehört!

Der ökologische Wert des „Biotop Am Stausee“ wurde mehrmals beschrieben, explizit die wichtige Bedeutung für die Brut- und Zugvögel (Rastplatz und Futterstelle).

Umso erstaunlicher, dass die Entscheidungsträger der Gemeinde Birsfelden mit diesen Plänen zur Testplanung, der Bevölkerung suggerieren: Eine Öffnung zum Gebiet wäre dort so möglich?

Dabei wurde 1983 explizit darauf verzichtet ein Wegnetz vom Sternenfeldquartier in das Gebiet zu führen und das obwohl damals die Bevölkerungsdichte dort um ein x-Faches höher war als heute. Man hatte sich in den 80-er Jahren – wegen des beginnenden Artenverlusts -, darauf geeinigt nur einen Weg durchs Gebiet als Besucherlenkung zu führen. Welcher bis heute gut funktioniert und so zu einer Artenzunahme geführt hat.

Auch wenn es sich hier erst «nur» um eine Testplanung handelt, so zeigt es uns aber deutlich auf, dass in der momentanen Planungsdynamik Birsfeldens, dieser ökologisch wichtige Erholungsraum für Mensch, Tiere und Pflanzen, in Zukunft auch wieder auf dem Spiel stehen wird!

Wir werden uns beim weiteren Prozess 2020 (Masterplan, Quartierplan etc.) dafür engagieren, dass diese für Birsfelden einmalige Naturoase erhalten bleibt.  


Diese vielfältigen Lebensraumtypen (Biotope) wären gefährdet!



Naturschutzgesetze

Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG)

Hecken: Im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sind Hecken und Feldgehölze als schutzwürdige Lebensräume aufgeführt: Art. 18: «Besonders zu schützen sind Uferbereiche, Riedgebiete und Moore, seltene Waldgesellschaften, Hecken, Feldgehölze, Trockenrasen und weitere Standorte, die eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften aufweisen.»

– Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV)

– Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz Kanton Baselland (NLG)

Ein neuer Weg ins „Biotop Am Stausee“???

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