Erdkrötenpaar (©NVVB)

Amphibien- und Reptilienschutz

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www.karch.ch
Siehe auch die Seite
Amphibienschutz von Pro Natura Baselland

Wichtig!
Alle Amphibienarten und deren Laich, sowie Laichgewässer sind in der Schweiz geschützt und dürfen daher nicht eingefangen und gezügeln werden!

Bei verletzten Tieren legen Sie diese entweder unter einem Busch unters Laub oder bringen sie zum Tierarzt.

Bei weiteren Fragen zu den Amphibien oder Amphibienschutz melden Sie sich bei

Frau Petra Ramseier
KARCH & Hintermann & Weber AG
061 717 88 61

ramseier@hintermannweber.ch

Schutz

Rechtliche Grundlagen

Die Amphibien und Reptilien sowie ihre Lebensräume werden in der Schweiz durch das Natur- und Heimatschutzgesetz und dessen Verordnung geschützt (Art. 18 NHG 1966, Art. 20 NHV 1991).

Die Amphibienlaichgebiete und die geeignete Lebensräume sind geschützt (Art. 14 NHV, Anhang I). Wird ein Lebensraum beeinträchtigt, muss für die Wiederherstellung oder für angemessenen Ersatz gesorgt werden.

Alle einheimischen Amphibien- und Reptilienarten werden zusätzlich durch die Berner Konvention  geschützt, die für die Schweiz 1982 in Kraft getreten ist.

Kurzfilm „Tumble Toads“ von Petra Lohmann und Arianna de Angelis: fahren Sie auf Abschnitten mit wandernden Amphibien im Schritttempo (< 30 km/h). (Quelle: https://www.infofauna.ch/de/beratungsstellen/amphibien-karch/wanderung/amphibienwanderung#gsc.tab=0)