Neue Mehlschwalbennester – Alte Turnhalle Birsfelden
Da die Mehlschwalbennester an der alten Turnhalle durch die Jahre immer mehr kaputt gegangen sind und so die Förderung der in der Schweiz geschützten Mehlschwalben nicht mehr gewährleistet ist, haben wir mit der Abteilung Bau- und Gemeineentwicklung, sowie der Umweltabeitlung der Gemeinde Birsfelden Kontakt aufgenommen und angefragt, ob wir noch bis zur Brutzeit 2018 ein Teil der Mehlschwalbenester erneuern düften.
Alte Nistmulden
Neue Mehlschwalbennester im Schubladensystem
Da bei der jetztige Planungsphase des Zentrumsplatzes die alte Turnhalle bestehen bleiben und in Zukunft renoviert werden soll, wurde unser Vorhaben gutgeheissen.
So haben wir nun letzten Donnerstag in der erster Etappe angefangen, an der Südfassade die alten Nistmulden zu demontieren und ein Teil der neuen Mehlschwalbennester im Schubladensystem zu ersetzen.
Die alten Nistmulden werden nun vom Schreiner Andy Junker – der die neuen Mehlschwalbenneser im Schubladensystem erbaut und montiert hat -, gereinigt, wenn nötig repariert und ins neue System integriert.
In der zweiter Etappe werden wir daselbe Ende September an der Nordfassade umsetzen.
Allen Beteiligten herzlichen Dank!
Beim demontieren der alten Nistmulden haben wir festgestellt, dass teilweise die Haussperlinge angefangen haben darin schon zu brüten, somit haben wir das Material rausgenommen und extra für die Spatzen einen zustätzlichen Spatzenkasten montiert und das Nistmaterial reingelegt.
Weiter wurde entdeckt, dass die in der Schweiz geschützten Fledermäuse die Ritzen der alten Turnhalle zum Überwintern und als Tagesstätte benutzen, also muss bei einer evtl. Renovation der Halle geschaut werden, dass man diese sehr wertvolle Fledermauspopulation dort mit geeigneten Fördermassnahmen zu erhalten und zu vergrössern versucht. Die Ritzen und Spalten also an der Turnhallenwauswänden oder auf der Dachunterseite nicht verschlossen werden!
Alle Schwalbenarten und ihre Nester sind gemäss Jagd- sowie natur- und Heimatschutzgesetz geschützt. Ist ein Nestverlust nicht zu umgehen (z.B. Hausabbruch, Fassadenrenovation) darf dies nur ausserhalb der Brutzeit (von Oktober bis Ende März) geschehen.
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