
Nach längerer Prüfung und nach dem Durchlesen aller vorhandenen Unterlagen (Studienauftrag, Jurybericht etc.) über die Zentrumsentwicklung mit dem aktuellen Projekt „Camillo“ (Weitere Infos auf Entwicklung Zentrum Birsfelden), kommen wir zum Schluss, dass die ökologischen Anliegen zwar aufgeführt und teilweise explizit verlangt werden, doch im aktuellen Projekt nur ungenügend berücktsichtigt wurden.
Darum haben wir mit den Naturschutzverbände: Basellandschaftliche Natur- und Vogelschutzverein (BNV) und Pro Natura Baselland, folgendes Positionspapier ausgearbeitet und dem Gemeinderat übergeben.
→ Positionspapier der Naturschutzorganisationen: Zentrumsentwicklung Birsfelden herunterladen [PDF, 802 KB]
WICHTIG: Wir beurteilen hier „nur“ die bestehenden und die möglichen Naturwerte, welche im Studienauftrag als Zielsetzungen und als Rahmenbedingungen formuliert wurden und nicht die Städtebauliche! Das ist unser Auftrag, wie in unseren Vereinsstatuten „Art. 2 Zweck“ festgeschrieben.
Weiter bringen wir das zweitplatzierte Projekt „nur“ als Beispiel an, welches sehr gut aufzeigt, dass mehr Grünflächenerhalt und Aufwertungspotential möglich wäre. Aber auch hier werten wir nicht die städtebauliche Qualität!

Informationsmaterial über den Grünraum Birsfelden zum herunterladen
→ Naturinventar Birsfelden [PDF, 4 MB]
→ Lehrpfad: Natur im Siedlungsraum [PDF, 10 MB]
→ Behördenverbindliches Grün- und Freiraumkonzept [PDF, 60 KB]
Interessante Dokumente zum Thema naturnahe Grünflächengestaltung und Biodiversität im Siedlungsraum
→ Leitfaden: Biodiversität in Gemeinden- herunterladen [PDF, 8 MB]
→ „Biodiversität in der Stadt“ – herunterladen [PDF, 7 MB]
Naturschutz-Gesetze
→ Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) – herunterladen [PDF]
→ Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) – herunterladen [PDF]
→ Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz BL (NLG) – herunterladen [PDF]
Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet die Kantone und Einwohnergemeinden, für ökologischen Ausgleich zu sorgen (Art. 18b Abs. 2 NHG; Art. 15 NHV).
Ziel des ökologischen Ausgleichs ist die Förderung der einheimischen Artenvielfalt. Dazu sind folgenden Massnahmen geeignet:
- Stärkung und Neuschaffung von naturnahen Flächen
- Biodiversitätsförderflächen (BFF, ehemalig ökologische Ausgleichsflächen)
- Ökologische Aufwertung im Siedlungsraum
- Vernetzung von Lebensräumen
und gemäss dem Kantonalem Natur- und Landschaftsschutzgesetz (NLG) , sind gerade Hecken (§ 6 Abs. c) , extensive Blumenwiesen (§ 6 Abs. d) und Bäume (§ 6 Abs. n) bedeutsame Lebensräume und Naturobjekte.

Medien
Birsfelder Anzeiger, 24. August 2018
→ Zentrum – Positionspapier der Naturschützer
BNV, Bulletin 3 – Septemberausgabe
→ Natur im Siedlungsraum: Natur unter Druck – Beispiel Zentrumsentwicklung Birsfelden
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