2 schützenwerte Stiel-Eichen Zentrumsplatz - Mai 2018 (© NVVB)
Die zwei ökologisch-wertvollen und schützenwerten Stiel-Eichen beim Zentrumsplatz mit der Zentrumslinde dahinter, wäre nach Zielsetzungen des Studienauftrag, bei der Schaffung einer begrünten Achse zwingend zu berücksichtigen gewesen! Das Projekt „Camillo“ ist dem nicht nachgekommen, die eine würde gefällt und die andere so an den Gebäuderand gedrängt, dass sie kaum Überlebenschancen hat! Gerade diese beiden Stiel-Eichen können nicht gleichwertig ersetzt werden (Ökologischer Ausgleich NHG 18 / NLG § 4 c.; § 6 n.)

Nach längerer Prüfung und nach dem Durchlesen aller vorhandenen Unterlagen (Studienauftrag, Jurybericht etc.)  über die Zentrumsentwicklung mit dem aktuellen Projekt „Camillo“ (Weitere Infos auf Entwicklung Zentrum Birsfelden), kommen wir zum Schluss, dass die ökologischen Anliegen zwar aufgeführt und teilweise explizit verlangt werden, doch im aktuellen Projekt nur ungenügend berücktsichtigt wurden.

Darum haben wir mit den Naturschutzverbände: Basellandschaftliche Natur- und Vogelschutzverein (BNV) und Pro Natura Baselland, folgendes Positionspapier ausgearbeitet und dem Gemeinderat übergeben.

→ Positionspapier  der Naturschutzorganisationen: Zentrumsentwicklung Birsfelden herunterladen [PDF, 802 KB] 

WICHTIG: Wir beurteilen hier „nur“ die bestehenden und die möglichen Naturwerte, welche im Studienauftrag als Zielsetzungen und als Rahmenbedingungen formuliert wurden und nicht die Städtebauliche! Das ist unser Auftrag, wie in unseren Vereinsstatuten „Art. 2 Zweck“ festgeschrieben.

Weiter bringen wir das zweitplatzierte Projekt „nur“ als Beispiel an, welches sehr gut aufzeigt, dass mehr Grünflächenerhalt und Aufwertungspotential möglich wäre. Aber auch hier werten wir nicht die städtebauliche Qualität!

Zentrumsplatz - Mai 2018 (© NVVB)
Blick von der alten Turnhalle her, auf die konventionelle Rasenfläche* und den Birspark mit seinem schönen Baumbestand und Hecken. *(Diese monotone Rasenfläche funktioniert zwar teilweise als Grünkorridor, doch ist weniger ökologisch-wertvoll wie die extensive Blumenwiese (Naturinventar N 3.2), die zwischen Birsschulpark und Parkplatz liegt: Der Ersatz dieser extensiven Blumenwiese (Ökologischer Ausgleich NHG / NLG § 6 d.) im gleichen Rahmen innerhalb des Perimeters, bleibt der Birsfelder Bevölkerung das Projekt Camillo „noch“ schuldig!)


Naturschutz-Gesetze

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) – herunterladen [PDF] 

Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)  – herunterladen [PDF] 

Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz BL (NLG) – herunterladen [PDF] 

Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet die Kantone und Einwohnergemeinden, für ökologischen Ausgleich zu sorgen (Art. 18b Abs. 2 NHG; Art. 15 NHV).

Ziel des ökologischen Ausgleichs ist die Förderung der einheimischen Artenvielfalt. Dazu sind folgenden Massnahmen geeignet:

  • Stärkung und Neuschaffung von naturnahen Flächen
  • Biodiversitätsförderflächen (BFF, ehemalig ökologische Ausgleichsflächen)
  • Ökologische Aufwertung im Siedlungsraum
  • Vernetzung von Lebensräumen

und gemäss dem Kantonalem Natur- und Landschaftsschutzgesetz (NLG) , sind gerade Hecken (§ 6 Abs. c) , extensive Blumenwiesen (§ 6 Abs. d) und Bäume (§ 6 Abs. n) bedeutsame Lebensräume und Naturobjekte.

Heutige Naturwerte Zentrumsplatz Birsfelden, 2018
Heutige Naturwerte Zentrumsplatz Birsfelden, 2018

Medien

Birsfelder Anzeiger, 24. August 2018
→ Zentrum – Positionspapier der Naturschützer

BNV, Bulletin 3 – Septemberausgabe
→ Natur im Siedlungsraum: Natur unter Druck – Beispiel Zentrumsentwicklung Birsfelden

 

Print Friendly, PDF & Email
Zentrumsplanung Birsfelden aus Sicht der ökologischen Nachhaltigkeit
Markiert in:                     

2 Kommentare zu „Zentrumsplanung Birsfelden aus Sicht der ökologischen Nachhaltigkeit

  • Pingback:Grün im Zentrum – Florian.

  • 28. Juni 2018 um 13:29 Uhr
    Permalink

    Danke dir Florian, du bringst es auf deiner Seite mit deinen Artikeln „Grün im Zentrum“ und „Grüner Schimmelkäse“ treffend auf den Punkt!

    Die Argumente von gewissen Leuten, die das Projekt „Camillo“ begrüssen: „Birsfelden sei generell eine grüne Gemeinde, insbesondere an seinen Rändern“ (FDP-Stellungsnahme BA vom 29.6.2018) od. die diversen Aussagen der Macher von

    http://www.birsfaelder.li/wp/politik/zentrumsdiskussion-3/

    http://www.birsfaelder.li/wp/politik/zentrumsdiskussion-5/

    , ziehen etwas die falschen Schlüsse was der Wert gewisser bestehenden Grünflächen im Zentrum und im allgemeinen in Birsfelden angehen, obendrein intepretieren sie Dinge rein, die da gar nicht zur Diskussion stehen.

    Bei der momentanen Zentrumsplanung handelt es sich um eine der letzten grössten gemeindeeigene Bauparzelle und da hat die Gemeinde den Auftrag mit dieser nachhaltig umzugehen (siehe Studienauftrag und KRIP BL), gerade im Hinblick auf die noch wenigen verbleibenden wertvollen Grünflächen in der Zentrumsplanung.

    Wertvolle Grünflächen ausserhalb des Perimeters – im od. nicht im Besitz der Gemeinde -, können laut NHG u. NLG nicht als ökologischer Ausgleich angerechnet und ausgewiesen werden.

    Die Gemeinde Birsfelden hat keine Sonderstellung und muss sich an die Naturschutz- und Raumplanungsgesetze von Bund und Kanton halten! Und „nur“ auf das beziehen wir uns!

    Darum Ersatzpflichtig sind innerhalb des Perimeters

    – Die extensive Blumenwiese*; Achtung es handelt sich nicht um die grosse (Hundekot-) Rasenfläche im Zentrum, wie viele immer annehmen und behaupten!
    – Hecken*
    – Ruderalfläche**
    – Bäume, vorwiegend Ältere (Der Ersatz ist nur teilweise möglich, da gerade die ökologisch-wertvolle Baumgruppe mit den beiden Zentrums-Stieleichen* und der Zentrumslinde, nicht einfach so ersetzt werden können!)
    – Mehlschwalbenkolonie, Nistplätze von Haussperlinge und andere Gebäudebrüter wie Fledermäuse etc.

    */ Ersatzpflicht im vorliegenden Projekt „Camillo“, „noch“ nicht erfolgt, darum ungenügend!
    **/ Sollte der Druck der Bevölkerung auf diese Fläche durch das Projekt „Camillo“ zunehmen, muss die Gemeinde sich verpflichten diese dementsprechend zu schützen. Sonst greift die Ersatzpflicht innerhalb des Perimeters.

    Zum Thema Dachbegrünung: Der NVVB begrüsst und hat sich mehrmals schon dafür eingesetzt, dass immer mehr ältere und neue Flachdächer eine Dachbegrünung erhalten (auch in Kombi mit Solaranlagen, z.B. ARA-Birsfelden). Auch Fassadenbegrünungen sind wieder am kommen -> Unser Dachverband BirdLife Schweiz hat da eine wunderbare Broschüre herausgegeben, welche an all unsere Mitglieder gratis zugeschickt wurde

    http://www.birdlife.ch/de/node/3336

    Übrigens Dachbegrünungen sind als Ersatz für den Fussabdruck des jeweiligen neuen Gebäudes zu verstehen und nicht als Ersatz für Grünflächen im Allgemeinen!

    Die diversen Mitwirkungsverfahren (STEK, Dialoganlass etc.) haben aufgezeigt, die Bevölkerung wünscht sich ein neues Zentrum, sie wünscht sich aber auch eines im Einklang mit den z.T. noch wertvollen bestehenden Grünflächen, wie deren Aufwertung.

    „ökologisch, ökonomisch und gesellschaftlich“ soll das Zentrum Birsfelden sein: Diese ist einer der Hauptaussagen des Studienauftrags und so sollte auch im 21. Jahrhundert in einer der meist überbauten Gemeinde der Schweiz in die Zukunft geplant werden.

    Natur- und Vogelschutzverein Birsfelden

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert