Die Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (karch) verfügt über regionale Vertreter in den Kantonen. Diese stehen Privaten und Unternehmen zur Verfügung und beraten bei jeglichen Anliegen in Bezug auf Amphibien und Reptilien. Im Kanton Basel-Landschaft wird die Regionalvertretung von Petra Ramseier geführt.
Wichtig! Alle Amphibienarten und deren Laich, sowie Laichgewässer sind in der Schweiz geschützt und dürfen daher nicht eingefangen und gezügeln werden!
Schutz
Rechtliche Grundlagen
Die Amphibien und Reptilien sowie ihre Lebensräume werden in der Schweiz durch das Natur- und Heimatschutzgesetz und dessen Verordnung geschützt (Art. 18 NHG 1966, Art. 20 NHV 1991).
Die Amphibienlaichgebiete und die geeignete Lebensräume sind geschützt (Art. 14 NHV, Anhang I). Wird ein Lebensraum beeinträchtigt, muss für die Wiederherstellung oder für angemessenen Ersatz gesorgt werden.
Alle einheimischen Amphibien- und Reptilienarten werden zusätzlich durch die Berner Konvention geschützt, die für die Schweiz 1982 in Kraft getreten ist.