Während der Schulferienzeit 2015 wurde das denkmalgeschützte Rheinpark Schulhaus in Birsfelden totalsaniert und dabei wurde vergessen, für die in den Rolladenkästen seit Jahren brütenden Mauerselger, eine artgerechte Nistmöglichkeit zu integrieren.

Da der Mauersegler zu den stark bedrohten Vogelarten der Schweiz gehört und deshalb auch seine Nester national geschützt* sind, musste für die neue Brutsaison 2016 – die in den nächsten Tagen startet – eine neue Lösung gefunden werden.

Nach einer Begehung mit Herrn Walter Reinhard vom Hochbautamt Baselland, dem BNV-Seglerexperte Kurt Mohler und Judith Roth vom NVVB, konnte nach Absprache mit der Kantonale Denkmalpflege Baselland, ein neuer Ort für die Mauersegler-Ersatznistkästen gefunden werden.

Gestern am Mittwochnachmittag wurden in Zusammenarbeit mit der Schreinerei Andy Junker aus Bennwil, der Feuerwehr Birsfelden unter der Leitung von Niggi Lerch, des Abwarts Carlo Hummel und unserem Verein, 20 neue Mauersegler-Ersatznistkästen im Schubladensystem an die Aula Oblichtfenstern montiert.

Die ersten Mauersegler wurden auch schon hoch über dem Schulhaus gesichtet, wir können nun nur hoffen, dass sie die neuen Kästen in dieser Brutsaison annehmen.

Wir danken allen Beteiligten für ihren Einsatz für diese einmaligen Flugkünstler.

 

*Rechtliche Grundlagen für den Seglerschutz

Wie alle nicht jagdbaren Vogelarten sind auch Mauer- und Alpensegler, ihre Eier und Jungen geschützt (Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, JSG vom 20. Juni 1986). Das Brutgeschäft darf nicht gestört werden.

Im Natur- und Heimatschutzgesetz vom 1. Juli 1966 (NHG) wird zu den Vögeln selbst und ihrem Brutgeschäft auch die einheimische Tier- und Planzenwelt und deren natürlicher Lebensraum geschützt (Art.1d). Oft sind Tierarten gerade durch die Beeinträchtigung ihres Lebensraumes gefährdet, für die Segler trifft dies insbesondere auf den Nistplatz zu. Artikel 18 (NHG) legt fest, dass der Verursacher, sofern sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden lässt, entweder für die Wiederherstellung oder für angemessenen Ersatz zu sorgen hat.

In Baubewilligungen für Neubauten kann eine Stadt oder eine Gemeinde im Sinne des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsgebiet verlangen, dass eine gewisse Anzahl Seglernistplätze geschaffen wird. Grundgedanke des ökologischen Ausgleichs (Art. 18b Abs. 2 NHG und 15 NHV) ist die Kompensation der immer intensiver werdenden Nutzung unseres Bodens, unter anderem durch die Förderung der Artenvielfalt und das Einbringen von Natur in den Siedlungsraum.

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20 neue Mauersegler-Nistkästen montiert

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