Ab heute gilt im Kanton Baselland das neue angepasste Jagdgesetz „Wildtierfütterungs-Verbot „.  Nein das ist kein Aprilscherz!

Im neuen angepassten Jagdgesetz BL § 36a (Fütterung von Wildtieren) wird in Abs. 1 festgehalten, dass Wildtiere grundsätzlich nicht gefüttert werden dürfen. Davon ausgenommen ist selbstverständlich das massvolle Füttern von Vögeln im Winter, wie z.B. Singvögel im Futterhäuschen und Fensterbrett, sowie das gezielte Füttern von Greifvögeln bei hohen Schneelagen, da Greifvögel bei solchen Witterungsverhältnissen sonst verhungern können.

Hier das angepasste Gesetz: Angepasstes Jagdgesetz Baselland – Wildtierfütterungsverbot

Diese Gesetzesanpassung ist längst überfällig, weil es in letzter Zeit immer mehr Leute gibt, die meinen ihre Essensreste, ja sogar gekochte Lebensmittel verfüttern zu müssen. Die Tiere gewöhnen sich sehr schnell an diese vermeintlichen Annehmlichkeiten und fressen alles, was sie finden: Brotreste, Spaghetti, Mandarinen, Karotten, selbst Plastik. Auf ihren Speiseplan gehört nichts davon.

Leider meinen eben diese Leute durch das füttern der Tiere würden sie ihnen was Gutes tun. Das Gegenteil der Fall:

Toter Vogel mit einem Magen voller PlastikDie Tiere verändern ihr natürliches Verhalten, verändern ihre Genetik, werden durch viel zu salzige Essensresten übersäuert, werden schwächer und können sogar daran sterben. Weiter fördert einen massive Wildtierfütterung eine künstliche Vermehrung gewisser Populationen, dabei werden andere verdrängt.

Man sollte das Füttern in jedem Fall unterlassen, da ein wirklicher Nutzen nicht gegeben ist, aber sehr viel Schaden angerichtet werden kann. Viel wichtiger ist es, die Tiere nicht zu stören!

Essensreste kann man  in den vier Bioklappen der Gemeinde Birsfelden entsorgen, Sammelbehälter, Säcklein und Chipkarte dafür sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Erzeugung von erneuerbarer Energie z.B. „Biogas“!

Sollten Sie aber Jemanden beobachten der übermässig Wildtiere (Vögel, Füchse usw.) füttert, sprechen sie ihn darauf an, oder in ganz schlimmen Fällen, melden sie es der Gemeinde- oder der Kantonspolizei

Gemeindepolizei Birsfelden:

Herr Siegfried, Tel 061 317 33 82 od.

Herr Wespi, Tel 061 317 33 81

Polizeiposten Birsfelden: Tel 061 553 48 67

Besten Dank!

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Bitte füttern Sie keine Wildtiere!

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